Impressum
Jonathan Langenfeld
Hindenburgstraße 10
77654 Offenburg
Tel: 01702910418
E-Mail: Anfrage@et-og.de
St.Nr.: 14304/40040
DSGVO
Datenschutzerklärung
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1. Verantwortlicher
(Jonathan Langenfeld, Hindenburgstraße 10, 77654 OG)
2. Erhobene Daten
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Die Daten dienen ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen und zur Vertragsabwicklung.
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Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten.
7. Kontakt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ET-OG – Eventtechnik Offenburg
Vermietung von Ton- und Lichttechnik an Privat- und Geschäftskunden
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, insbesondere Ton- und Lichttechnik, zwischen ET-OG – Eventtechnik Offenburg (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“), unabhängig davon, ob es sich beim Mieter um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Vermieters auf der Website, in Kleinanzeigen.de, per E-Mail oder Telefon sind freibleibend und stellen noch keine verbindliche Buchung dar.
(2) Der Mietvertrag kommt durch die Bestätigung der Buchung durch den Vermieter in Textform (z. B. per Chat) oder durch tatsächliche Übergabe der Mietgegenstände zustande.
(3) Inhalt des Mietvertrages sind das bestätigte Angebot, diese AGB sowie etwaige individuell getroffene Vereinbarungen.
§ 3 Mietgegenstand und Nutzung
(1) Gegenstand der Vermietung ist die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung bezeichnete Veranstaltungstechnik in betriebsbereitem, funktionsfähigem Zustand.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß und fachgerecht sowie unter Beachtung der ihm ausgehändigten oder mitgeteilten Bedienungs- und Sicherheitshinweise zu nutzen.
(3) Eine Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte, insbesondere Untervermietung oder Leihe, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für sämtliche hierdurch entstehenden Schäden in vollem Umfang.
(4) Technische Veränderungen, Eingriffe in die Geräte sowie eigenständige Reparaturversuche durch den Mieter oder von ihm beauftragte Dritte sind nicht zulässig.
§ 4 Übergabe, Selbstabholung und Rückgabe
(1) Übergabe und Rückgabe der Mietgegenstände erfolgen grundsätzlich im Wege der Selbstabholung durch den Mieter am Sitz des Vermieters zu den vereinbarten Zeiten, sofern nicht ausdrücklich eine Anlieferung vereinbart wurde.
(2) Bei Abholung prüft der Mieter die Mietgegenstände auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Mängel. Beanstandungen sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens vor Verlassen der Übergabestelle, mitzuteilen. Mängel, die bei dieser Prüfung erkennbar gewesen wären und erst nach Übergabe gerügt werden, können nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.
(3) Die Mietgegenstände sind vollständig, in ordnungsgemäßem und betriebsbereitem Zustand sowie in der bei Übergabe verwendeten Verpackung bzw. den Transportbehältnissen zur vereinbarten Rückgabezeit am Sitz des Vermieters zurückzugeben.
(4) Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vereinbarten Tagesmietpreis zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weiteren, nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Mietpreise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Umsatzsteuer, da Kleinunternehmerregelung greift.
(2) Die Zahlung des Mietpreises erfolgt bei Abholung der Mietgegenstände in bar, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe der Mietgegenstände vom vollständigen Eingang des Mietpreises und der vereinbarten Kaution abhängig zu machen.
§ 6 Kaution
(1) Vor Übergabe der Mietgegenstände ist vom Mieter eine Kaution in bar zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach Art, Wert und Umfang der jeweils gemieteten Technik und wird dem Mieter spätestens mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
(2) Die Kaution dient der Absicherung etwaiger Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust, verspäteter Rückgabe oder unsachgemäßer Nutzung der Mietgegenstände.
(3) Werden die Mietgegenstände vollständig, fristgerecht und ohne Schäden zurückgegeben, wird die Kaution dem Mieter unmittelbar nach Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände in voller Höhe in bar zurückerstattet.
(4) Bei Beschädigung, Verlust oder sonstigen vom Mieter zu vertretenden Schäden ist der Vermieter berechtigt, die Kaution mit seinen Ersatzansprüchen zu verrechnen. Übersteigt der entstandene Schaden die Höhe der Kaution, bleibt der Vermieter berechtigt, den darüber hinausgehenden Betrag gesondert gegenüber dem Mieter geltend zu machen. Ein verbleibender Restbetrag der Kaution wird dem Mieter zurückerstattet.
§ 7 Pflichten und Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für jeden Schaden, Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände, der während der Mietzeit – also vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter – eintritt. Dies gilt nicht, soweit der Mieter nachweist, dass der Schaden bereits vor Übergabe bestand oder auf einem dem Vermieter zuzurechnenden Umstand beruht.
(2) Die Haftung nach Absatz 1 umfasst ausdrücklich auch Schäden, Verlust oder Diebstahl, die durch Dritte verursacht werden, denen der Mieter Zugang zu den Mietgegenständen verschafft hat, etwa eigene Mitarbeiter, Gäste, Helfer oder beauftragte Subunternehmer. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der gesamten Mietzeit angemessen vor unbefugtem Zugriff, Witterungseinflüssen und sonstigen Beschädigungen zu schützen.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden, Defekte oder den Verlust von Mietgegenständen unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe, anzuzeigen.
(4) Im Schadensfall hat der Mieter dem Vermieter die erforderlichen Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Geräts zum jeweiligen Zeitwert zu erstatten.
(5) Eine Versicherung der Mietgegenstände durch den Vermieter besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dem Mieter wird empfohlen, für die Dauer der Mietzeit eine geeignete Haftpflicht- bzw. Veranstalterhaftpflichtversicherung zu unterhalten.
§ 8 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf, haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Mietsache übernommen hat, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Mängel der Mietsache
(1) Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel an den Mietgegenständen, der nicht vom Mieter zu vertreten ist, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
(2) Der Vermieter wird nach eigener, billigem Ermessen entsprechender Wahl den Mangel beseitigen, soweit verfügbar Ersatzgeräte stellen oder den Mietpreis anteilig mindern.
(3) Weitergehende Ansprüche des Mieters richten sich nach § 8 dieser AGB.
§ 10 Stornierung
(1) Der Mieter kann eine bestätigte Buchung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Übergabe- bzw. Veranstaltungstermin kostenfrei stornieren.
(2) Erfolgt die Stornierung innerhalb von weniger als 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, wird eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises (Bruttoangebotssumme) fällig.
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(4) Die Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail, Messengernachricht oder telefonisch an den Vermieter).
§ 11 Hinweis zum Widerrufsrecht
(1) Schließt ein Verbraucher den Mietvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters oder im Fernabsatz ab (z. B. telefonisch, per E-Mail oder über die Website), kann ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
(2) Handelt es sich bei dem Vertrag um die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen sich der Vermieter zur Erbringung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums verpflichtet hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Dies kann insbesondere auf Buchungen von Veranstaltungstechnik für einen konkreten, feststehenden Veranstaltungstermin zutreffen.
(3) Ob im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht oder ausgeschlossen ist, hängt von den konkreten Umständen des Vertragsschlusses ab. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, wird der Vermieter den Mieter vor Vertragsschluss gesondert in Textform über sein Widerrufsrecht belehren.
§ 12 Eigentum
(1) Die Mietgegenstände stehen während der gesamten Mietzeit im Eigentum des Vermieters.
(2) Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die Mietgegenstände durch den Mieter ist unzulässig. Im Falle einer Pfändung oder eines sonstigen Zugriffs Dritter auf die Mietgegenstände hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren und auf dessen Eigentum hinzuweisen.
§ 13 Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten des Mieters ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters (Offenburg).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgt haben.
Stand: Juni 2026 – ET-OG Eventtechnik Offenburg
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